In Spanien sind Privatdetektive Berufstätige, die gesetzlich dazu befugt sind, private und vertrauliche Ermittlungen in verschiedenen Bereichen durchzuführen, sofern sie sich an das Gesetz und die Berufsethik halten.
Zu den Hauptaufgaben, die Privatdetektive in Spanien ausüben können, gehören:
Es ist wichtig hervorzuheben, dass jede von einem Privatdetektiv in Spanien durchgeführte Untersuchung innerhalb der festgelegten rechtlichen und ethischen Grenzen erfolgen muss. Detektive müssen die Privatsphäre und Intimität der untersuchten Personen respektieren und die in jedem Fall festgelegten rechtlichen Verfahren und Protokolle befolgen.
1. Private Ermittlungsdienste, die von Privatdetektiven durchgeführt werden, umfassen die Durchführung von Ermittlungen, die erforderlich sind, um im Namen rechtmäßiger Dritter Informationen und Beweise über privates Verhalten oder Ereignisse im Zusammenhang mit den folgenden Aspekten zu erhalten und bereitzustellen:
a) Ereignisse im Zusammenhang mit dem Wirtschafts-, Arbeits-, Handels- und Finanzbereich und im Allgemeinen mit dem persönlichen, familiären oder sozialen Leben, mit Ausnahme derjenigen, die zu Hause oder an reservierten Orten stattfinden.
b) Einholung von Informationen, die darauf abzielen, die normale Entwicklung von Aktivitäten zu gewährleisten, die auf Messen, Hotels, Ausstellungen, Shows, Wettbewerben, Kongressen, großen Gewerbeflächen, öffentlichen Veranstaltungsorten mit großem Besucherandrang oder ähnlichen Bereichen stattfinden.
c) Die Durchführung von Ermittlungen und die Beschaffung von Informationen und Beweisen im Zusammenhang mit Straftaten werden nur auf Antrag einer Partei im Namen der im Gerichtsverfahren legitimierten Personen durchgeführt.
2. Die Annahme der Bestellung dieser Dienstleistungen durch die Privatdetektivbüros erfordert in jedem Fall die Anerkennung des angeblichen berechtigten Interesses durch den Antragsteller, das in der eröffneten Vertragsakte vermerkt wird.
3. In keinem Fall darf das intime Leben von Menschen, das in ihren Häusern oder an anderen reservierten Orten stattfindet, untersucht werden, noch dürfen bei dieser Art von Dienstleistungen persönliche, materielle oder technische Mittel in einer Weise verwendet werden, die das Recht auf Ehre verletzt , auf die persönliche oder familiäre Privatsphäre oder das eigene Bild oder das Kommunikationsgeheimnis oder den Datenschutz.
4. Privatdetektive dürfen bei der Erbringung von Ermittlungsdienstleistungen keine Mittel, Fahrzeuge oder Abzeichen verwenden oder nutzen, die mit denen der staatlichen Sicherheitskräfte und -organe verwechselt werden könnten.
5. In jedem Fall werden die mit den Ermittlungen beauftragten Detekteien und Privatdetektive die Rechte ihrer Mandanten gegenüber denen der untersuchten Personen wahren.
6. Private Ermittlungsdienste werden unter Beachtung der Grundsätze der Angemessenheit, Notwendigkeit, Eignung und Verhältnismäßigkeit durchgeführt.
1. Privatdetektive sind verpflichtet, die von ihnen durchgeführten Ermittlungen vertraulich zu behandeln und dürfen keine Daten oder Informationen über sie weitergeben, außer an die Personen, die sie ihnen anvertraut haben, sowie an die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben zuständigen Justiz- und Polizeibehörden.