Privatdetektivbüro Juan León



Privatdetektivbüro in der Provinz Málaga, seit 2003 Experte für Sicherheit und private Ermittlungen. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in den Bereichen Überwachung, Beschattung, Gegen-Überwachung Informationsdienste.
 
Wenn Sie die Dienste eines Detektivs benötigen, um die Wahrheit herauszufinden und Zweifel auszuräumen, rufen Sie uns jetzt an !!! Wir bieten Ihnen eine kostenlose Beratung und ein individuelles Angebot, das auf Ihre Bedürfnisse und Möglichkeiten zugeschnitten ist.

Wir führen alle unsere Untersuchungen mit absoluter Diskretion und Vertraulichkeit durch und garantieren so maximale professionelle Effizienz.

Wir garantieren alle unsere Dienstleistungen zu 100 % für Privatpersonen und Unternehmen.

         

Was können Privatdetektive in Spanien tun ?


In Spanien sind Privatdetektive Berufstätige, die gesetzlich dazu befugt sind, private und vertrauliche Ermittlungen in verschiedenen Bereichen durchzuführen, sofern sie sich an das Gesetz und die Berufsethik halten.

Zu den Hauptaufgaben, die Privatdetektive in Spanien ausüben können, gehören:


  • Arbeitsermittlungen: Detektive führen Arbeitsermittlungen durch, um unter anderem die Richtigkeit von Krankenurlaub, Fehlzeiten, Leistung und Produktivität, unlauterem Wettbewerb und Vertragsbruch zu überprüfen. 

  • Familienermittlungen: Detektive führen Ermittlungen durch, um Situationen wie eheliche Untreue, das Auffinden vermisster Personen, Ermittlungen zu Missbrauch, Sorgerecht und Unterhaltszahlungen zu klären.

  • Finanzermittlungen: Detektive führen Finanzermittlungen durch, unter anderem zu Betrug, Geldwäsche und Zahlungsfähigkeit.

  • Geschäftsermittlungen: Detektive führen Ermittlungen im Geschäftsfeld durch, um unter anderem Situationen von unlauterem Wettbewerb, Informationsdiebstahl, doppelten Identitäten und Industriespionage zu überprüfen.

  • Technologische Ermittlungen: Detektive führen Untersuchungen im technischen Bereich durch, beispielsweise die Analyse elektronischer Geräte und die Verfolgung der Kommunikation, um Fälle von Belästigung, Cyberkriminalität oder Spionage aufzuklären.

Es ist wichtig hervorzuheben, dass jede von einem Privatdetektiv in Spanien durchgeführte Untersuchung innerhalb der festgelegten rechtlichen und ethischen Grenzen erfolgen muss. Detektive müssen die Privatsphäre und Intimität der untersuchten Personen respektieren und die in jedem Fall festgelegten rechtlichen Verfahren und Protokolle befolgen.


Privatdetektivgesetzgebung


Gesetz 5/2014 vom 4. April über private Sicherheit


Privatdetekteien sind in Spanien durch das Gesetz 5/2014 vom 4. April über private Sicherheit geregelt und garantieren so ein professionelles Engagement innerhalb des gesetzlichen Rahmens, der diesen Beruf schützt.



ARTIKEL 27. BERUFSQUALIFIKATION.

UM PRIVATE ERMITTLUNGSAUFGABEN WAHRZUNEHMEN, MÜSSEN PRIVATDETEKTIVE ZUVOR DIE ENTSPRECHENDE GENEHMIGUNG DES BERUFSAUSWEISES DES INNENMINISTERIUMS (TIP) ÜBER DIE GENERALDIREKTION DER POLIZEI ZU DEN IN DER VERORDNUNG FESTGELEGTEN BEDINGUNGEN EINHOLEN.

ARTIKEL.48. PRIVATE ERMITTLUNGSDIENSTLEISTUNGEN.

1. Private Ermittlungsdienste, die von Privatdetektiven durchgeführt werden, umfassen die Durchführung von Ermittlungen, die erforderlich sind, um im Namen rechtmäßiger Dritter Informationen und Beweise über privates Verhalten oder Ereignisse im Zusammenhang mit den folgenden Aspekten zu erhalten und bereitzustellen:

a) Ereignisse im Zusammenhang mit dem Wirtschafts-, Arbeits-, Handels- und Finanzbereich und im Allgemeinen mit dem persönlichen, familiären oder sozialen Leben, mit Ausnahme derjenigen, die zu Hause oder an reservierten Orten stattfinden.

b) Einholung von Informationen, die darauf abzielen, die normale Entwicklung von Aktivitäten zu gewährleisten, die auf Messen, Hotels, Ausstellungen, Shows, Wettbewerben, Kongressen, großen Gewerbeflächen, öffentlichen Veranstaltungsorten mit großem Besucherandrang oder ähnlichen Bereichen stattfinden.

c) Die Durchführung von Ermittlungen und die Beschaffung von Informationen und Beweisen im Zusammenhang mit Straftaten werden nur auf Antrag einer Partei im Namen der im Gerichtsverfahren legitimierten Personen durchgeführt.

2. Die Annahme der Bestellung dieser Dienstleistungen durch die Privatdetektivbüros erfordert in jedem Fall die Anerkennung des angeblichen berechtigten Interesses durch den Antragsteller, das in der eröffneten Vertragsakte vermerkt wird.

3. In keinem Fall darf das intime Leben von Menschen, das in ihren Häusern oder an anderen reservierten Orten stattfindet, untersucht werden, noch dürfen bei dieser Art von Dienstleistungen persönliche, materielle oder technische Mittel in einer Weise verwendet werden, die das Recht auf Ehre verletzt , auf die persönliche oder familiäre Privatsphäre oder das eigene Bild oder das Kommunikationsgeheimnis oder den Datenschutz.

4. Privatdetektive dürfen bei der Erbringung von Ermittlungsdienstleistungen keine Mittel, Fahrzeuge oder Abzeichen verwenden oder nutzen, die mit denen der staatlichen Sicherheitskräfte und -organe verwechselt werden könnten.

5. In jedem Fall werden die mit den Ermittlungen beauftragten Detekteien und Privatdetektive die Rechte ihrer Mandanten gegenüber denen der untersuchten Personen wahren.

6. Private Ermittlungsdienste werden unter Beachtung der Grundsätze der Angemessenheit, Notwendigkeit, Eignung und Verhältnismäßigkeit durchgeführt.

ARTIKEL 50. PFLICHT ZUR BERUFSRESERVE.

1. Privatdetektive sind verpflichtet, die von ihnen durchgeführten Ermittlungen vertraulich zu behandeln und dürfen keine Daten oder Informationen über sie weitergeben, außer an die Personen, die sie ihnen anvertraut haben, sowie an die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben zuständigen Justiz- und Polizeibehörden.


Wie engagieren Sie einen Detektiv? 


WIE BEAUFTRAGE ICH EINEN QUALIFIZIERTEN UND PROFESSIONELLEN PRIVATDETEKTIV ?

  1. Ein Treffen planen.
  2. Akkreditierung als Detektiv.
  3. Präsentation und Analyse des Falles.
  4. Budgetpräsentation.
  5. Budgetakzeptanz.
  6. Vertragsunterzeichnung.
  7. Beginn der Ermittlungen.
  8. Durchführung und Analyse von Tests.
  9. Zustellung des Gutachtens mit gerichtlicher Gültigkeit.
  10. Ratifizierung vor Gericht.